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Arbeitshandschuhe: Gesetze, Einsatzbereich und Kostenübernahme

Sicherheitshandschuhe als Teil des Arbeitsschutzes

Arbeitshandschuhe muss laut ArbSchG der Arbeitgeber bereitstellen bzw. finanzieren.
Arbeitshandschuhe muss laut ArbSchG der Arbeitgeber bereitstellen bzw. finanzieren.
Ärztin, Krankenpfleger, Tischler und Landschaftsgärtner: All diese Berufe haben etwas gemeinsam. Ein essenzieller Teil der Arbeit besteht in der Nutzung der eigenen Hände. Was zunächst banal klingt, ist kein Spaß. Im Kontakt mit gefährlichen Maschinen, Keimen oder sonstigen Gefahrenquellen ist es wichtig, die Hände durch das Tragen angemessener Arbeitshandschuhe zu schützen. So kann Verletzungen und Infektionen vorgebeugt werden.

Wichtig ist dabei, dass nicht auf irgendwelche Arbeitshandschuhe zurückgegriffen wird, sondern stattdessen dafür gesorgt ist, dass die Schutzhandschuhe den Richtlinien und Vorgaben entsprechen, um den eigentlichen Sinn erfüllen zu können. Aber wer muss für die daraus resultierenden Kosten aufkommen? Und worauf muss bei der Auswahl und beim Tragen von Schutzhandschuhen geachtet werden? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema.

Inhalt

  • Sicherheitshandschuhe als Teil des Arbeitsschutzes
    • Wer muss die Schutzhandschuhe bezahlen?
  • Schutzhandschuhe: Welche Kategorien gibt es?
    • Arbeitshandschuhe für Bau- und Handwerksarbeiten
    • Arbeitshandschuhe im Gesundheitsdienst

Wer muss die Schutzhandschuhe bezahlen?

Arbeitshandschuhe gehören zum Arbeitsschutz und müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden, da dieser für die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer sorgen muss.
Arbeitshandschuhe gehören zum Arbeitsschutz und müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden, da dieser für die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer sorgen muss.
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) steht geschrieben, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit bzw. Gesundheit des Arbeitnehmers sorgen muss. Die ausgeübte Beschäftigung darf den Arbeitnehmer nicht gesundheitlich gefährden, daher sind –soweit möglich – Gefahren zunächst durch anderweitige Regelungen zu eliminieren.

Die Grundlage für diese Regelung bildet § 3 des „Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Dort steht:

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Je nach dem Kontext des Arbeitsumfeldes ist es jedoch nicht immer möglich, alle äußeren Gefahrenquellen auszuschalten. Handwerker können ohne Maschinen nicht arbeiten, auch wenn diese ein Verletzungsrisiko mit sich bringen.

Und auch im Gesundheitsbereich ist es nicht möglich, den Patienten einfach nicht zu berühren. Gibt es Gefährdungen wie diese, die sich nicht vermeiden lassen, müssen Vorkehrungen getroffen werden, die den Arbeitsschutz gewährleisten. Dazu zählt nicht zuletzt das Tragen von Schutzkleidung – in diesem Fall die Arbeitshandschuhe. In § 3 des Gesetzes im ArbSchG heißt es dazu fortlaufend:

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Dementsprechend ist gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber für die Kosten notwendiger Arbeitshandschuhe aufkommen muss. Diese Regelung gilt auch dann, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag dafür keine Klausel enthalten ist, da es sich um ein universelles Gesetz handelt, das hier greift.

Es kann sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie aus logistischen Gründen bittet, zur Beschaffung passender Schutzkleidung – inklusive der Arbeitshandschuhe – zunächst in Vorkasse zu gehen. Solange Sie für die anfallenden Kosten im Nachhinein entschädigt werden, ist dieser Vorgang in der Regel rechtens. 

Schutzhandschuhe: Welche Kategorien gibt es?

Arbeitshandschuhe aus Nylon schützen vor Verletzungen und schränken das Tastgefühl nicht maßgeblich ein.
Arbeitshandschuhe aus Nylon schützen vor Verletzungen und schränken das Tastgefühl nicht maßgeblich ein.
So viele verschiedene Jobs wie es gibt, so groß sind auch die Unterschiede beim Vergleich verschiedener Arbeitshandschuhe. Dabei gibt es zunächst einmal die  offensichtlichen Differenzen, die zwischen medizinischen und handwerklichen Berufen bestehen.

Wer mit Kettensägen hantiert, braucht andere Handschuhe als jemand, der in der Altenpflege tätig ist. Worauf genau Sie bei der Wahl der richtigen Arbeitshandschuhe achten sollten und welche Unterschiede es bei Material und Beschichtung gibt, erfahren Sie im Folgenden.

Arbeitshandschuhe für Bau- und Handwerksarbeiten

Wenn Sie einen handwerklichen Beruf ausüben und dabei täglich Werkzeuge und Maschinen benutzen, mit denen Sie sich bei falscher Handhabung oder Arbeitsunfällen ernsthaft verletzen können, ist es höchstwahrscheinlich, dass Sie dabei Schutzhandschuhe tragen müssen. Auch äußere Einflüsse, wie extreme Kälte oder Hitze, können die Notwendigkeit von Arbeitshandschuhen bedingen.

Zur Klassifizierung der verschiedenen Arten und Sicherheitsgrade gibt es eine geltende Norm, die wie folgt unterteilt ist:

  • EN 374 bei Chemikalienkontakt
  • EN 388 bei Mechanischen Risiken
  • EN 407 bei extremer Hitze
  • EN 511 bei extremer Kälte
  • EN 12477 bei Schweißarbeiten (Mechanische- und Hitzegefahr)
Achten Sie unbedingt darauf, dass es sich bei den von Ihnen verwendeten Handschuhen um die richtige Sorte handelt. Die verschiedenen Arten der Arbeitshandschuhe weisen zuteilen massive Unterschiede in ihrer Beschaffenheit auf. Wählen Sie das falsche Paar, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Arbeitshandschuhe bei besonders hohen Temperaturen? Hitzeschutzhandschuhe beugen Verbrennungen vor.
Arbeitshandschuhe bei besonders hohen Temperaturen? Hitzeschutzhandschuhe beugen Verbrennungen vor.
Für die Arbeit im Garten- und Landschaftsbau empfiehlt es sich beispielsweise in der Regel Montagehandschuhe zu nutzen, die Sie sowohl vor wetterbedingten Einflüssen, als auch vor mechanischen Gefahren – wie beispielsweise Werkzeugen oder scharfkantigen Zäunen – schützen. Wer in einer Schreinerei arbeitet und viel mit Sägen hantiert, sollte hingegen eher auf sogenannte „Schnittschutzhandschuhe“ zurückgreifen, die besonders stich- und schnittfest sind.

Bei direktem Kontakt mit Chemikalien sollte auf Arbeitshandschuhe der Kategorie EN 374 zurückgegriffen werden. Achten Sie hier jedoch darauf, dass auch das Tragen dieser Schutzhandschuhe nur für einen gewissen Zeitraum das Eindringen der Chemikalien in die Haut verhindern kann. Dabei gibt es eine Staffelung von Klasse 1 bis 6. Je nachdem auf welche Sorte die Wahl fällt, schützen Sie diese Arbeitshandschuhe für zehn bis 480 Minuten.

Schutzhandschuhe unterscheiden sich zudem bezüglich der Fingerfertigkeit. Je niedriger dieser Wert liegt, desto weniger taktil können Sie damit hantieren.

Daher gibt es auch Fälle, in denen Handschuhe gerade als Arbeitsschutz nicht getragen werden dürfen. Dabei geht es um Situationen, in denen der Tastsinn und das Greifvermögen für ein sicheres Arbeiten essenziell sind. Etwa bei der Nutzung von Kreissägen oder Bohrmaschinen kann dies der Fall sein. Wer Handschuhe bei dieser Arbeit trägt,  läuft Gefahr, dass die Handschuhe sich im Gerät verfangen. Außerdem ist das präzise Fassen von Materialien und Maschinen hier entscheidend, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Neben der Norm für den vorgesehenen Verwendungszweck der Arbeitshandschuhe sollten Arbeitsschutzhandschuhe zudem bezüglich der folgenden Informationen ausgezeichnet sein:

  • Hersteller und Artikelbezeichnung
  • Größe
  • CE-Kennzeichen
  • evtl. Verfallsdatum

Die CE-Kennzeichnung dient der Einstufung in drei Kategorien bezüglich des Maßes der Schutzwirkung der Arbeitshandschuhe. Während Kategorie 1 lediglich vor geringen Risiken schützt, bieten Handschuhe der Kategorie 3 Schutz vor extremen Gefahrenquellen und sind in der Regel notwendig, um tödlichen Arbeitsunfällen zu entgehen. Für die Kategorien 2 und 3 sind zusätzlich Piktogramme beigefügt, die die einzelnen Risikofaktoren abbilden, vor denen der jeweilige Handschuh schützt.

Arbeitshandschuhe im Gesundheitsdienst

Die Kostenübernahme für Arbeitshandschuhe regelt das Arbeitsschutzgesetz.
Die Kostenübernahme für Arbeitshandschuhe regelt das Arbeitsschutzgesetz.
Eine ganz andere Sorte Arbeitshandschuhe wird im medizinischen Bereich benötigt. In der Krankenpflege beispielsweise sind Arbeitnehmer in ständigem Körperkontakt mit ihren Patienten. Dabei gelangen ohne das Tragen der richtigen Arbeitshandschuhe verschiedenste Mikroorganismen auf die Haut. So können Krankheitserreger und andere Keime übertragen werden, die eine Gefahr für die Gesundheit der Pflegekräfte und Ärzte darstellen.

Um das Infektionsrisiko zu mindern, sind daher entsprechend der sogenannten “Biostoffverordnung” (BioStoffV) Arbeitshandschuhe notwendig, die flüssigkeitsundurchlässig sind. Außerdem ist es wichtig, dass die Handschuhe dünnwandig sind, um die Arbeitskraft nicht taktil einzuschränken. Wer beispielsweise einem Patienten Blut abnimmt, oder eine Zahnbehandlung durchführt, muss dabei ein gutes Fingerspitzengefühl haben. Das Tragen zu dicker oder unbeweglicher Arbeitshandschuhe würde die Ausübung der Tätigkeit unmöglich machen.

Arbeitshandschuhe müssen außerdem allergenarm sein, um sowohl die Haut des Arbeitnehmers, als auch die der Patienten zu schützen. Zu den zu meidenden  Allergenen können zählen:

  • Latex
  • Carbamate
  • Benzothiazol
  • Thiurame

Ist der Verzicht auf diese Stoffe nicht möglich, sollten zusätzlich Unterziehhandschuhe aus Baumwolle genutzt werden. Besteht die Notwendigkeit, diese zu tragen, muss auch dafür der Arbeitgeber aufkommen und die Bereitstellung organisieren. Auch wenn Sie nicht allergisch auf die genannten Stoffe reagieren, empfiehlt sich die Verwendung von Unterziehhandschuhen. Die Schweißbildung unter den Handschuhen kann zu Hautreizungen führen. Sollten dafür keine Unterziehhandschuhe zur Verfügung stehen, kann notfalls auch auf gerbstoffhaltige Hautschutzmittel zurückgegriffen werden.

Für die Arbeit im radiologischen Bereich gibt es spezielle – der Gefahrstoffverordnung entsprechende – Arbeitshandschuhe, die das Eindringen von Strahlung verhindern. Die Nutzung dieser Schutzhandschuhe ist auch für Arbeiten in Atomkraftwerken und beim Elektroschweißen empfohlen. Wichtig ist hier jedoch, dass ergänzende Gefahrenquellen beachtet werden.

Arbeitshandschuhe für den Winter können vor Verletzungen durch Kälte schützen.
Arbeitshandschuhe für den Winter können vor Verletzungen durch Kälte schützen.
Neben Schutzhandschuhen für den Gesundheits- und Pflegebereich sind auch Reinigungsfachkräfte und andere Arbeitnehmer, die mit chemischen Flüssigkeiten Arbeiten, auf besondere Arbeitshandschuhe angewiesen. Zunächst ist es dabei offensichtlich entscheidend, dass die Handschuhe keine Flüssigkeit hindurchlassen.

Gelangen Reinigungs- oder andere chemische Mittel auf die Haut, kann es zu Verbrennungen kommen. Einige der Chemikalien wirken ätzend und können bleibende Schäden verursachen, wenn sie auf die Haut gelangen.

Nicht zuletzt deswegen ist es zudem wichtig, dass die verwendeten Arbeitshandschuhe einen extra langen Schaft haben. Sind die Handschuhe zu kurz und gehen nur bis zum Handgelenk, gelangen die Chemikalien trotz verwendeter Schutzhandschuhe auf die Haut, da die Unterarme nicht vor Spritzern oder ähnlichem geschützt sind. Ähnlich wie im medizinischen Bereich muss bei dieser Art von Arbeitshandschuhen zudem gewährleistet sein, dass die Finger frei beweglich und taktil nicht eingeschränkt sind.

Außerdem ist es nicht unüblich, dass bei Reinigungstätigkeiten – zum Beispiel auf Baustellen oder in Industriehallen – ölhaltige Flüssigkeiten in Kontakt mit den Handschuhen kommen. Daher ist es wichtig, dass die Arbeitshandschuhe auch dann noch genug Haftung aufweisen, um Unfälle zu vermeiden.

Neben den Materialeigenschaften der Arbeitshandschuhe sollte zusätzlich auf die Vorschriften zur Lagerung und Reinigung Rücksicht genommen werden. Durch die Lagerung an zu kalten oder warmen Orten können beispielsweise feine Risse im Material entstehen, durch die dann bei der Benutzung Flüssigkeiten und Keime auf die Haut gelangen können.

Kontrollieren Sie zudem regelmäßig das Verfallsdatum der Arbeitshandschuhe. Auch ohne dass sie genutzt werden, können die Handschuhe mit der Zeit spröde werden und sollten nicht mehr verwendet werden.

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Comments

  1. Marcel says

    15. Oktober 2018 at 16:47

    Der Hausarzt hat mir bestätigt, dass ich wegen meiner Hauterkrankung am Arbeitsplatz eigene Stoffhandschuhe tragen soll. Mein Arbeitgeberin will die Kosten für Handschuhe (EUR 6,55), die ich im Fachhandel bestellt hat, nicht erstatten. Ist es rechtens?

    Antworten
    • arbeitsschutzgesetz.org says

      31. Oktober 2018 at 14:08

      Hallo Marcel,

      da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

      Antworten
  2. Marco. W. says

    22. Januar 2019 at 18:45

    der beitrag hat mir echt gut gefallen u ! weiter so.

    mfg. marco

    Antworten

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