Arbeitsschutzgesetz

Alles zum Arbeitsschutz

  • Startseite
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Bildnachweise
You are here: Home / Ein echtes Problem: Physische Belastung am Arbeitsplatz

Ein echtes Problem: Physische Belastung am Arbeitsplatz

Wenn es im Rücken zieht und im Kopf hämmert

Physische Erkrankungen am Arbeitsplatz können mit leichtem Rückenschmerz beginnen.
Physische Erkrankungen am Arbeitsplatz können mit leichtem Rückenschmerz beginnen.

Gesundheitliche Beschwerden auf der Arbeit sind vielen Beschäftigten bekannt. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Grundursachen unterschieden: Physische (also rein körperliche) und psychische Belastungen.

Viele Arbeitnehmer beklagen sich immer häufiger über schmerzhafte Nackenleiden, Kopfschmerzen, Erschöpfung und Schlaf­störungen.

Vor allem Beschwerden, die auf körperliche Belastungen am Arbeitsplatz zurückgehen, gehören immer mehr zur Normalität in der Arbeitswelt. So zeichnen sich beispielsweise Rückenschmerzen bis heute als die häufigsten Handlungsdiagnosen bei erwerbstätigen Männern und Frauen aus.

Dieser Ratgeber behandelt das Thema physische Belastung am Arbeitsplatz im Detail und zeigt, wie körperliche Belastungsfaktoren auf der Arbeit zu Beschwerdesymptomen und sogar zu ernsthaften Erkrankungen führen können. Schließlich werden Schutzmaßnahmen aufgeführt, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Prävention genutzt werden können.

Inhalte

  • 1 Wenn es im Rücken zieht und im Kopf hämmert
  • 2 Faktoren für körperliche Belastung am Arbeitsplatz
    • 2.1 Schwere, Muskeln beanspruchende Arbeit
    • 2.2 Sich wiederholende, manuelle Arbeit
    • 2.3 Mögliche Schutzmaßnahmen gegen physische Belastung

Faktoren für körperliche Belastung am Arbeitsplatz

Keine Berufsgruppe besitzt ein Belastungspotential, welches völlig identisch mit dem einer anderen ist. Um die Belastungsfaktoren für physische Belastung am Arbeitsplatz erläutern zu können, bedarf es aber einer allgemeinen Einteilung, die auf die meisten Berufe anwendbar ist. Entsprechend werden im Folgenden mögliche Faktoren in zwei grundlegende Gruppen eingeteilt und analysiert.

Schwere, Muskeln beanspruchende Arbeit

Beim Thema physische Belastung am Arbeitsplatz denken viele zunächst an Handwerker, Bauarbeiter oder auch Gerüstbauer, welche in ihren Berufen dauerhaft schwere Lasten bewegen müssen.

Körperliche Belastung am Arbeitsplatz betrifft nicht nur Handwerker- und Bauberufe.
Körperliche Belastung am Arbeitsplatz betrifft nicht nur Handwerker- und Bauberufe.

Und in der Tat handelt es sich bei dieser Art der Beanspruchung um eines der zwei großen Problemfelder.

Jeder Beruf, der in diesem Tätigkeitsfeld angesiedelt ist, erfordert von den Beschäftigten sich wiederholende mechanische Bewegungen in verschiedene Richtungen: Schwere Lasten werden dabei durch Ziehen, Schieben, Halten, Tragen oder Heben bewegt.

Große Lasten werden entgegen der allgemeinen Vorstellung nicht nur in Handwerk- und Bauberufen transportiert. So müssen auch Arbeitnehmer aus der Fleischwirtschaft, dem Gastgewerbe, dem Einzelhandel und der Getränkeindustrie häufig schwere Gegenstände bewegen und sind so konstant physischer Belastung am Arbeitsplatz ausgesetzt.

Das Arbeiten mit großer Last bürgt auf Dauer ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotential. Die oft ungünstige Körperhaltung kann kurz über lang dazu führen, dass schmerzhafte Schädigungen auftreten, wie Muskelzerrungen, Gelenkblockierungen oder Knochenbrüche bei Arbeitsunfällen. Auch chronische Dauerschäden wie Bandscheibenverschleiß und Muskelverspannungen können die Folge sein.

Sich wiederholende, manuelle Arbeit

Physische Belastung am Arbeitsplatz muss nicht zwingend mit schweren Lasten einhergehen. Handarbeiten mit geringer Kraftanstrengung können durch ständige Wiederholung und häufige Anwendung ebenfalls körperlichen Schaden anrichten. Auch hier sind die betroffenen Berufsgruppen äußerst vielfältig:

  • Arbeit mit Kleinteilen: Bekannte Beispiele sind Uhrmacher, Schweißer, die Leiterplatten verlöten oder auch Mechaniker, die Einzelteile in Maschinen einbauen.
  • Beschäftigung mit monotonen Bewegungsabläufen: Kassierer im Einzelhandel oder Fließbandarbeiter in Fabriken sind typische Vertreter. Auch jegliche Berufe, die in Einzel- und Großraumbüros stattfinden, fallen unter diese Kategorie.
  • Tätigkeit im Kunsthandwerk: Glasbläser, Näher und auch Porzellanmaler gehören zu dieser Gruppe.
  • Anstellung im sozialen Bereich: Körperliche Belastung kommt auch in der Pflege vor (u. a. durch falsche Haltung und das Heben schwerer Lasten)
Alle oben genannten Berufsfelder haben häufig eines gemein: Die Arbeitsinhalte und -abläufe sind präzise vorgegeben, Hand- und Fingeraktivitäten finden schnell und wiederholt statt, während der restliche Körper (häufig in sitzender Position) still verharrt. Auch wird oft eine hohe Geschicklichkeit und starke Konzentration gefordert.

Auch bei manuellen Bewegungen mit geringem Kraftaufwand kann die physische Belastung am Arbeitsplatz sehr groß ausfallen und ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor allem Menschen in den westlichen Industriestaaten leiden deshalb oft unter Gelenkarthrosen, Carpatunnelsyndromen, generellen Haltungsschäden und starken Schmerzen im Rückenbereich.

Physische Belastung am Arbeitsplatz kann zu absoluter Erschöpfung führen. Ruhepausen können helfen.
Physische Belastung am Arbeitsplatz kann zu absoluter Erschöpfung führen. Ruhepausen können helfen.

Gerade letzteres ist das Ergebnis von statischer Arbeit. Das andauernde Verharren in der gleichen Position in Kombination mit dem Bewegungsmangel überfordert die Funktionsweise der Wirbelsäule.

Sind die Schmerzen erst einmal vorhanden, droht auch schon die nächste Gefahr. Der Betroffene nimmt, oft unterbewusst, eine schonende Zwangshaltung ein, welche die Situation im Endeffekt jedoch oft verschlechtert.

Zwangshaltungen stellen eine Sonderform der physischen Belastung am Arbeitsplatz dar, da sie oft erst dann eingenommen werden, wenn bereits andere Beschwerden vorliegen. Dabei drohen jedoch weitere Verletzungen und Erkrankungen: Rasche Ermüdung und frühzeitiger Verschleiß von Gelenken, Sehnen und Muskeln sind dabei typische Konsequenzen. Wird die Durchblutung durch abgedrückte Gefäße behindert, kann es sogar zur einer Überbelastung des Herz-Kreislauf-Systems kommen.

Mögliche Schutzmaßnahmen gegen physische Belastung

Innerhalb des Betriebes sind vor allem Arbeitgeber in Bezug auf das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, Präventivmaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mögliche Unternehmungen richten sich dabei nach dem Berufsfeld und der vorherrschenden Art der Belastung.

Liegt körperlich anstrengende Arbeit vor, bei der schwere Lasten bewegt werden müssen? Dann können die folgenden Maßnahmen die Gesundheit und den Arbeitsschutz der Beschäftigten wahren:

  • Vermeidung von unnötigen Lasttransporten
  • Einsatz von Hebehilfen (beispielsweise Hubwagen)
  • Verbesserung der Logistik (so wenig Zwischenlager wie möglich)
  • Ausreichende Erholzeiten für die Mitarbeiter

Auch manuelle physische Belastung am Arbeitsplatz, die ohne große Kraftanstrengung ausgeführt wird, lässt sich durch bestimmte Maßnahmen abwechslungsreich und schonender gestalten:

  • Bereitstellung ergonomischer Arbeitsmittel (in Großraumbüros vor allem in Bezug auf Stühle, Computermäuse usw.)
  • Abwechslungsreiche Arbeitstätigkeiten, die einen Wechsel zwischen Belastung und Entlastung ermöglichen und monotone Bewegungsabläufe unterbinden
  • Weniger Zeitdruck und mehr Freiraum für die Arbeitsgestaltung
Physische und auch psychische Belastung am Arbeitsplatz können vermieden werden, wenn das Unternehmen sich bemüht.
Physische und auch psychische Belastung am Arbeitsplatz können vermieden werden, wenn das Unternehmen sich bemüht.

Arbeitgeber sollten sich an das Arbeitsschutz­gesetz und die einzelnen Verordnungen halten, wenn Sie daran interessiert sind, die Gesundheit und die Sicherheit ihrer Beschäftigten aufrechtzu­erhalten.

Bei der generellen Arbeitsplatzgestaltung lohnt es sich, sich an den kleinsten Personen im Unternehmen zu orientieren. Im besten Fall sind die einzelnen Arbeitsplätze jedoch auf individuelle Arbeitnehmer zugeschnitten.

Mehrfachbelastungen im Betrieb

Physische Belastung am Arbeitsplatz äußert sich nur selten in einem einzelnen Faktor. Oft sind mehrere Belastungsursachen vorhanden, die das Potential haben, sich gegenseitig zu verstärken. Rückenschmerzen können beispielsweise durch eine nicht ergonomische Sitzhaltung als auch durch einen generellen Bewegungsmangel entstehen.

Checklisten können dabei helfen, Mehrbelastungen im Betrieb aufzudecken und die physische Belastung am Arbeitsplatz auf ein Minimum zu reduzieren. So kann ein beispielhafter Fragebogen für die Mitarbeiter im Getränkehandel Problemstellungen wie die folgenden aufweisen:

  • Wird regelmäßig schwer gehoben und getragen und werden dabei gesetzte Grenzwerte überschritten?
  • Werden Tätigkeiten durchgeführt, bei denen ständig wiederkehrende Bewegungen auftreten?
  • Kommt es dazu, dass Mitarbeiter dauerhaft stehen, ohne sich wirksam bewegen zu können und sich in ruhigen Minuten kurz hinzusetzen?
Ein solcher Fragebogen funktioniert gleichzeitig als Mittel der Gefährdungsbeurteilung und gibt dem Betriebsleiter einen guten Überblick über Belastungen am Arbeitsplatz.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (28 Bewertungen, Durchschnitt: 4,68 von 5)
Loading...

Comments

  1. Brian says

    9. November 2016 at 10:54

    könnten sie mir bitte eien kurz fassung von physiche belastung schick den ich bräuchte es in der schule und hier sind sehr viele zahlreiche informationen Danke im voraus.

    Antworten
    • arbeitsschutzgesetz.org says

      23. November 2016 at 9:42

      Hallo Brian,

      bei genauen Fragen zum Thema helfen wir gerne mit Antworten weiter. Eine komplette Zusammenfassung können wir Ihnen jedoch nicht so einfach zukommen lassen. Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie sich den Text kopieren und diesen ausdrucken. Dann können Sie die wichtigsten Passagen kennzeichnen und folglich die für Sie besonders relevanten Informationen herausschreiben.

      Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

      Antworten
  2. Karen says

    27. Januar 2017 at 12:56

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind eine Kindertagesstätte und haben eine 1. Etage im Haus. Daher müssen die päd. Fachkräfte das Essensgeschirr und Essen immer eine steile Treppe täglich nach oben tragen.

    Essen der Hortkinder- 20 Kinder

    Gewicht nur vom Essen 30,4kg
    Gewicht vom Besteck, Teller 14kg
    Tablett-Plastik 0,5kg
    Gesamtgewicht 44,90kg

    Die 45kg werden täglich auf Tabletts nach oben getragen. Weiterhin wird auch noch Frühstücksgeschirr, Mittagsgeschirr, Vespergeschirr hoch und runter getragen. Die steile Treppe hat 20 Stufen. Die päd. Fachkraft machen da täglich 10-20 mal. Ist das zulässig? Unser Träger sieht kein Handlungsbedarf. Viele Grüße, K.

    Antworten
    • arbeitsschutzgesetz.org says

      2. Februar 2017 at 10:41

      Hallo Karen,

      diesbezüglich ist die Lastenhandhabungsverordnung zu bedenken. Werfen Sie einen Blick in die Gewichtstabellen im folgenden Ratgeber: https://www.arbeitsschutzgesetz.org/lasthandhabv/

      Diese Verordnung gibt vor, dass Frauen bei gelegentlichem Heben und Tragen nicht mehr als 15 Kilogramm transportieren dürfen. Bei Männern ist, je nach Alter, ein Gewicht von 35 bis 55 Kilogramm zulässig, wenn die Tragezeit kurz ist. Bei häufigem Heben und Tragen sind diese Gewichtsbereiche bereits gesetzeswidrig. Haben Sie das Gefühl, dass das auch auf Ihren Fall zutrifft, melden Sie diesen einer zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Diese wird Ihre Meldung vertraulich behandeln und der Sache nachgehen.

      Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

      Antworten
      • petra says

        12. August 2017 at 8:09

        möchte sie fragen arbeite im öffentlichen dienst durch schweres heben bin ich schon 2mal an nabelbruch operriert worden und habe ein künstliches knie schaffe es nicht mehr

        Antworten
        • arbeitsschutzgesetz.org says

          14. August 2017 at 11:32

          Hallo petra,

          das klingt danach, dass sich durch Ihre Berufstätigkeit eine Berufskrankheit entwickelt hat. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese kann Ihren Fall prüfen und unterstützt Sie im besten Fall auch finanziell. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Sie zu möglichen Optionen beraten.

          Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

          Antworten
  3. marta says

    3. Juli 2017 at 16:13

    Liebe Redaktion,
    ich möchte sie fragen, ob es um ein Arbeitsunfall geht, wenn eine Pflege im Pflegeheim in der Nacht eine Fractur bekommen. Pflege hat alleine Inkontinenzversorgung beim 34 Bewohner gemacht, eine verstorbene versorgt. Es ist bei der Arbeit passiert.Fractur Handgelenk.Nach Nachtdienst hat die Pflege Schmerzen in der Hand gehabt.In der nächste Nacht war ihre Hand schon geschwollen und weiter starke Schmerzen. Im Spital wurde festgestellt Fractur Handgelenk, Gips und Krankenstand.

    Antworten
    • arbeitsschutzgesetz.org says

      18. Juli 2017 at 11:05

      Hallo marta,

      tatsächlich handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall. Dieser muss vom Arbeitgeber der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Außerdem muss die betroffene Person einen Durchgangsarzt aufsuchen, so schnell wie möglich.

      Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

      Antworten
  4. Francis says

    10. September 2017 at 19:13

    Hallo Redaktion,

    ich arbeite in einem Logistikunternehmen in Thüringen als Kommisionierer, wir müssen Möbel *verpackt in Kartons* mit den gewichten zwischen 20 kg – 70 kg auf Paletten packen; von der Geschäftsleitung und den Abteilungsleitern wir verlangt, das man dies allein tut, obwohl auf den meisten Paketen Bilder mit 2 Personen abgebildet sind *soll bedeuten, nur zu zweit bewegen*. Die Vorgesetzten sagen immer, man muss mit dem Stapler ja nur ranfahren und rüberschieben, hmm geht aber stellen weise nicht. An wen muss man sich den wenden, damit solche Probleme behoben werden, den Chefs ist es egal wenn jemand irgendwann nicht mehr kann, dann wird er entlassen und neue Leute werden geholt.
    Was können die einfachen Arbeiter gegen soetwas machen. Wer sich öffentlich beschwert oder aufregt …, na da könnt ihr euch sicherlich denken was passiert.

    Antworten
    • arbeitsschutzgesetz.org says

      2. Oktober 2017 at 14:43

      Hallo Francis,

      Sie können sich vertraulich an eine Arbeitsschutzbehörde wenden. Das kann ein Gewerbeaufsichtsamt, ein technischer Aufsichtsdienst oder ein staatliches Arbeitsschutzamt sein. Eine solche Behörde führt dann unangemeldet Kontrollen durch und legt dem Unternehmen Sanktionen auf.

      Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

      Antworten
  5. Charly says

    16. März 2018 at 9:14

    Guten Morgen Redaktion
    Mein Mann und ich betreiben seid 21 Jahren eine kleine Gastronomie .
    Bei mir ist durch die Arbeit schon einiges im Argen, z.B. Kalkschulter, BSV im LWS und vorwölbung im HWS. Jetzt noch Nacken und Schulterschmerzen und schmerzen durch ständiges stehen auf harten küchenboden in den Füßen . Dadurch leidet natürlich auch meine Psyche .
    Eine zusätzliche Kraft geht finanziell nicht und mein Mann ist erst 60 Jahre , daher steht noch keine Rente an.
    Wie kann uns geholfen werden ?

    Antworten
    • arbeitsschutzgesetz.org says

      22. März 2018 at 12:18

      Hallo Charly,

      eine Erwerbminderungsrente steht Arbeitnehmern in der Regel nur im Fall einer Erwerbsunfähigkeit zu, nicht jedoch bei einer Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, solange ein Arbeitnehmer in der Lage ist, irgendeiner Arbeit nachzugehen, hat er keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Es ist deshalb als Selbstständiger sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
      Lassen Sie sich sie hierzu von Ihrer Krankenkasse beraten.

      Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

      Antworten
  6. Stefanie says

    21. März 2018 at 21:17

    Hallo, ich hätte auch eine Frage. Wir müssen bei uns im Labor alle zwei Wochen einen 37kg Kanister in eine etwa 30cm hohe Schublade heben. Aufgrund der Enge ist eine Hebevorrichtung nicht möglich. Unser Sicherheitsbeauftragter hat gesagt es gebe kein Gesetz was das verbietet. Das Gewicht würde auf den ganzen Tag verteilt und es wäre ja nur selten. Ich schaffe das körperlich nicht mehr weil ich jedes mal hinterher meinen Rücken verklemmt habe. Gibt es irgendwelche Gesetzte die mir helfen können? Vielen Dank und viele Grüße Stefanie

    Antworten
    • www.arbeitsschutzgesetz.org says

      6. April 2018 at 14:25

      Hallo Stefanie,

      es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die Rechtslage zum Arbeitsschutz ist so komplex, dass es kaum möglich ist, diese in einem kurzen Kommentar darzustellen. Eine umfassende Beratung zur Rechtslage erhalten Sie bei einem Anwalt. Weiterführende Informationen finden Sie auch in der DGUV-Information 208-033 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum Tragen und Heben. Dort finden Sie auch die passenden Ansprechpartner für Ihre Fragen.

      Die Redaktion von arbeitsschutzgesetz.org

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Arbeitsschutzgesetz.org jetzt auch auf Facebook Folgen Sie Arbeitsschutzgesetz.org jetzt auch auf Facebook!

Allgemeine Arbeitsschutzthemen

  • Arbeitsschutzbelehrung im Unternehmen
  • Arbeitsschutz für behinderte Arbeitnehmer
  • Arbeitsschutz in der Schwangerschaft
  • Arbeitsunfall
  • Berufsgenossenschaften
  • Berufskrankheiten
  • Bildschirmarbeitsplatzbrille
  • Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Ersthelfer
  • Geheimnisverrat
  • Hitzearbeit
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Körperliche Belastung
  • Pausenraum
  • Psychische Belastung
  • Mobbing
  • Nichtraucherschutz
  • Sexuelle Belästigung
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Arbeitsschutzverordnungen

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • Temperatur
    • Toiletten und andere sanitäre Anlagen
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Kostenloses eBook!

Laden Sie sich unser eBook "Mobbing am Arbeitsplatz" kostenlos herunter! (Aufs Bild klicken)
eBook zum Thema Mobbing

Copyright © 2018 · www.arbeitsschutzgesetz.org
Impressum · Datenschutz · Bildnachweise